BGM – Betrieb­li­che Gesundheitsförderung

Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment: Ernährungs­beratung für Ihr Unternehmen

Gesun­de und leis­tungs­fä­hi­ge Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind das wert­volls­te Kapi­tal eines Unter­neh­mens. Prä­ven­ti­ve Ernährungs­beratung nach §20 SGB V ist eine nach­ge­wie­se­ne Maß­nah­me, um Krank­heits­aus­fäl­le zu reduzieren.

Als zer­ti­fi­zier­te Ernäh­rungs­the­ra­peu­tin bie­te ich Ihrem Unter­neh­men Ernährungs­beratung und ‑schu­lun­gen nach §20 SGB V an.

Was ist §20 SGB V?

Der Para­graph 20 des Sozi­al­ge­setz­bu­ches ver­pflich­tet Kran­ken­kas­sen, Maß­nah­men zur Pri­mär­prä­ven­ti­on und betrieb­li­chen Gesund­heits­för­de­rung zu unter­stüt­zen. Zer­ti­fi­zier­te Ange­bo­te wer­den bezuschusst.

Was ich für Ihr Unter­neh­men anbiete

Ernäh­rungs­vor­trä­ge & Work­shops · Indi­vi­du­el­le Grup­pen­be­ra­tun­gen · BIA-Mes­sun­gen · Maß­nah­men zur betrieb­li­chen Gesundheitsförderung

För­de­rung durch die Krankenkasse

Nach §20 SGB V kön­nen Kran­ken­kas­sen zer­ti­fi­zier­te Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men mit bis zu 75 % der Kos­ten bezu­schus­sen. Ich unter­stüt­ze Sie bei der Antragstellung.

Ich kom­me zu Ihnen

Ob in Ihren Betriebs­räu­men in der Regi­on Bad Beven­sen / Lüne­burg / Uel­zen oder per Video­schal­te – ich kom­me zu Ihnen.

Sie möch­ten mehr über die Mög­lich­kei­ten für Ihr Unter­neh­men erfah­ren? Ich erstel­le Ihnen ger­ne ein unver­bind­li­ches Angebot.

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