Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ernährungsberatung für Ihr Unternehmen
Gesunde und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital eines Unternehmens. Präventive Ernährungsberatung nach §20 SGB V ist eine nachgewiesene Maßnahme, um Krankheitsausfälle zu reduzieren.
Als zertifizierte Ernährungstherapeutin biete ich Ihrem Unternehmen Ernährungsberatung und ‑schulungen nach §20 SGB V an.
Was ist §20 SGB V?
Der Paragraph 20 des Sozialgesetzbuches verpflichtet Krankenkassen, Maßnahmen zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen. Zertifizierte Angebote werden bezuschusst.
Was ich für Ihr Unternehmen anbiete
Ernährungsvorträge & Workshops · Individuelle Gruppenberatungen · BIA-Messungen · Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Förderung durch die Krankenkasse
Nach §20 SGB V können Krankenkassen zertifizierte Präventionsmaßnahmen mit bis zu 75 % der Kosten bezuschussen. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung.
Ich komme zu Ihnen
Ob in Ihren Betriebsräumen in der Region Bad Bevensen / Lüneburg / Uelzen oder per Videoschalte – ich komme zu Ihnen.
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen erfahren? Ich erstelle Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.