Kos­ten & Krankenkasse

Kos­ten & Kran­ken­kas­se – trans­pa­rent und ver­ständ­lich erklärt

Die Fra­ge nach den Kos­ten ist eine der ers­ten, die vie­le Men­schen stel­len – und das ist völ­lig ver­ständ­lich. Ich möch­te, dass Sie von Anfang an wis­sen, was auf Sie zukommt.

Hono­rar­über­sicht

Erst­ge­spräch (60–90 Min.): 85,– € · Fol­ge­be­ra­tung (45–60 Min.): 65,– € · Kur­ze Beratung (30 Min.): 45,– € · BIA-Kör­per­ana­ly­se (seca mBCA): im Bera­tungs­preis ent­hal­ten · Pel­vic Chair: auf Anfrage

Wann zahlt die Kran­ken­kas­se mit?

Vie­le Kran­ken­kas­sen über­neh­men einen Teil der Kos­ten, wenn ein medi­zi­ni­scher Grund vor­liegt. Dafür brau­chen Sie eine Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung von Ihrem Arzt.

So funk­tio­niert die Kostenerstattung

1. Ihr Arzt stellt eine Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung aus · 2. Sie rei­chen die­se bei Ihrer Kran­ken­kas­se ein · 3. Nach Geneh­mi­gung begin­nen wir · 4. Die Kran­ken­kas­se erstat­tet direkt an Sie

Für wel­che Erkran­kun­gen wird erstattet?

Adi­po­si­tas · Dia­be­tes Typ 2 · Fett­stoff­wech­sel­stö­run­gen · Herz­kreis­lauf­erkran­kun­gen · Magen-Darm-Erkran­kun­gen · und weitere

Selbst­zah­ler sind herz­lich willkommen

Natür­lich kön­nen Sie auch ohne Kran­ken­kas­sen­zu­schuss zu mir kom­men. Eine Inves­ti­ti­on in Ihre Gesund­heit lohnt sich.

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