
Für Ärzte – Ernährungstherapie für Ihre Patienten
Die richtige Ernährung ist bei vielen Erkrankungen ein zentraler Baustein der Therapie – und entlastet langfristig sowohl den Patienten als auch Ihre Praxis. Ich übernehme gerne die ernährungstherapeutische Begleitung Ihrer Patienten: strukturiert, professionell und eng an Ihre Diagnose angepasst.
Budgetneutral für Ihre Praxis
Ernährungstherapie durch eine qualifizierte Diätassistentin ist für Sie als behandelnden Arzt vollständig budgetneutral. Die Leistungen werden nach § 43 SGB V (Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) abgerechnet und belasten weder Ihr Regelleistungsvolumen (RLV) noch Ihr Arznei- und Heilmittelbudget.
Das Einzige, was Sie tun: eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen. Dieses Formular ist in wenigen Minuten ausgefüllt und löst für Ihren Patienten die Möglichkeit aus, bei seiner Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu beantragen.
Indikationen für eine Überweisung
Eine Ernährungstherapie ist insbesondere sinnvoll und nach § 43 SGB V anerkannt bei:
- Diabetes mellitus Typ 2 (und Typ 1)
- Adipositas / starkes Übergewicht
- Fettstoffwechselstörungen (Hyperlipidämie, Hypertriglyzeridämie)
- Arterielle Hypertonie
- Gicht / Hyperurikämie
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (KHK, Herzinsuffizienz)
- Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
- Nahrungsmittelallergien und ‑intoleranzen
- Mangelernährung / Kachexie
- Onkologische Erkrankungen (Tumorkachexie, Mukositis)
- Nicht-alkoholische Fettleber (NAFLD / MASLD)
- Nierenerkrankungen (chronische Niereninsuffizienz)
So funktioniert die Zusammenarbeit
Die Kooperation ist unkompliziert und zeiteffizient für Sie:
- Sie stellen die Diagnose und entscheiden, welche Ihrer Patienten von einer Ernährungstherapie profitieren würden.
- Sie füllen die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus (Download unten) – mit Diagnose, ICD-10-Code und Therapieziel.
- Der Patient kommt zu mir – ich führe eine ausführliche Ernährungsanamnese durch, erstelle einen individuellen Ernährungsplan und begleite den Patienten über den vereinbarten Zeitraum.
- Auf Wunsch Rückkopplung: Ich halte Sie über den Therapieverlauf informiert und stimme mich mit Ihnen ab.
Prävention: Formular M36
Auch für Patienten ohne diagnostizierte Erkrankung, aber mit Risikofaktoren oder konkretem Präventionswunsch, gibt es eine Lösung: Über § 20 SGB V (Primärprävention) können Krankenkassen Kosten für qualifizierte Ernährungsberatung übernehmen. Füllen Sie hierfür das Formular M36 aus. Dies eignet sich z. B. bei Patienten mit beginnender Gewichtszunahme, familiärer Vorbelastung oder Metabolischem Syndrom.
Download: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist ein standardisiertes, bundesweit anerkanntes Formular. Es kann direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt oder digital weitergeleitet werden.
⬇️ Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen (PDF, beschreibbar)
Quelle: Verband der Diätassistenten (VDD) · Stand: September 2023
Häufige Fragen von Ärzten
Entstehen für mich als Arzt Kosten?
Nein. Das Ausfüllen der Notwendigkeitsbescheinigung ist eine ärztliche Dienstleistung, die nicht gesondert abgerechnet wird – und es entstehen keinerlei Kosten aus Ihrem Praxisbudget.
Welche Qualifikation hat Natalia Lessmann?
Natalia Lessmann ist staatlich anerkannte Diätassistentin und langjährig erfahrene Ernährungstherapeutin. Die Ausbildung zur Diätassistentin ist eine medizinisch-therapeutische Fachausbildung (3 Jahre), die explizit für die Arbeit mit Erkrankungen qualifiziert – im Unterschied zu nicht-geregelten Ernährungsberater-Zertifikaten.
Welche Krankenkassen erstatten die Kosten?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten für Ernährungstherapie, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt. Die genaue Höhe variiert je nach Kasse (in der Regel 80–100 % der Kosten für anerkannte Maßnahmen nach § 43 SGB V). Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel vollständig über Heilpraktikerrechnung oder DRG.
Wie erreiche ich Sie für Rückfragen?
Telefonisch unter 0174 308 78 33 oder per E‑Mail an info@ernaehrungspraxis-lessmann.de. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit!
