Für Ärz­te

Für Ärz­te – Ernährungs­therapie für Ihre Patienten

Die rich­ti­ge Ernäh­rung ist bei vie­len Erkran­kun­gen ein zen­tra­ler Bau­stein der The­ra­pie – und ent­las­tet lang­fris­tig sowohl den Pati­en­ten als auch Ihre Pra­xis. Ich über­neh­me ger­ne die ernäh­rungs­the­ra­peu­ti­sche Beglei­tung Ihrer Pati­en­ten: struk­tu­riert, pro­fes­sio­nell und eng an Ihre Dia­gno­se angepasst.


Bud­get­neu­tral für Ihre Praxis

Ernährungs­therapie durch eine qua­li­fi­zier­te Diätassistentin ist für Sie als behan­deln­den Arzt voll­stän­dig bud­get­neu­tral. Die Leis­tun­gen wer­den nach § 43 SGB V (Ergän­zen­de Leis­tun­gen zur Reha­bi­li­ta­ti­on) abge­rech­net und belas­ten weder Ihr Regel­leis­tungs­vo­lu­men (RLV) noch Ihr Arz­nei- und Heilmittelbudget.

Das Ein­zi­ge, was Sie tun: eine Ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung aus­fül­len. Die­ses For­mu­lar ist in weni­gen Minu­ten aus­ge­füllt und löst für Ihren Pati­en­ten die Mög­lich­keit aus, bei sei­ner Kran­ken­kas­se einen Kos­ten­zu­schuss zu beantragen.


Indi­ka­tio­nen für eine Überweisung

Eine Ernährungs­therapie ist ins­be­son­de­re sinn­voll und nach § 43 SGB V aner­kannt bei:

  • Dia­be­tes mel­li­tus Typ 2 (und Typ 1)
  • Adi­po­si­tas / star­kes Übergewicht
  • Fett­stoff­wech­sel­stö­run­gen (Hyper­li­pi­dä­mie, Hypertriglyzeridämie)
  • Arte­ri­el­le Hypertonie
  • Gicht / Hyperurikämie
  • Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen (KHK, Herzinsuffizienz)
  • Chro­nisch-ent­zünd­li­che Darm­er­kran­kun­gen (Mor­bus Crohn, Coli­tis ulcerosa)
  • Nah­rungs­mit­tel­all­er­gien und ‑into­le­ran­zen
  • Man­gel­er­näh­rung / Kachexie
  • Onko­lo­gi­sche Erkran­kun­gen (Tumor­kach­e­x­ie, Mukositis)
  • Nicht-alko­ho­li­sche Fett­le­ber (NAFLD / MASLD)
  • Nie­ren­er­kran­kun­gen (chro­ni­sche Niereninsuffizienz)

So funk­tio­niert die Zusammenarbeit

Die Koope­ra­ti­on ist unkom­pli­ziert und zeit­ef­fi­zi­ent für Sie:

  1. Sie stel­len die Dia­gno­se und ent­schei­den, wel­che Ihrer Pati­en­ten von einer Ernährungs­therapie pro­fi­tie­ren würden.
  2. Sie fül­len die Ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung aus (Down­load unten) – mit Dia­gno­se, ICD-10-Code und Therapieziel.
  3. Der Pati­ent kommt zu mir – ich füh­re eine aus­führ­li­che Ernäh­rungs­ana­mne­se durch, erstel­le einen indi­vi­du­el­len Ernäh­rungs­plan und beglei­te den Pati­en­ten über den ver­ein­bar­ten Zeitraum.
  4. Auf Wunsch Rück­kopp­lung: Ich hal­te Sie über den The­ra­pie­ver­lauf infor­miert und stim­me mich mit Ihnen ab.

Prä­ven­ti­on: For­mu­lar M36

Auch für Pati­en­ten ohne dia­gnos­ti­zier­te Erkran­kung, aber mit Risi­ko­fak­to­ren oder kon­kre­tem Prä­ven­ti­ons­wunsch, gibt es eine Lösung: Über § 20 SGB V (Pri­mär­prä­ven­ti­on) kön­nen Kran­ken­kas­sen Kos­ten für qua­li­fi­zier­te Ernährungs­beratung über­neh­men. Fül­len Sie hier­für das For­mu­lar M36 aus. Dies eig­net sich z. B. bei Pati­en­ten mit begin­nen­der Gewichts­zu­nah­me, fami­liä­rer Vor­be­las­tung oder Meta­bo­li­schem Syndrom.


Down­load: Ärzt­li­che Notwendigkeitsbescheinigung

Vorschau: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (PDF)

Die Ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung ist ein stan­dar­di­sier­tes, bun­des­weit aner­kann­tes For­mu­lar. Es kann direkt am PC aus­ge­füllt und aus­ge­druckt oder digi­tal wei­ter­ge­lei­tet werden.

⬇️ Ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung herunter­laden (PDF, beschreib­bar)
Quel­le: Ver­band der Diät­as­sis­ten­ten (VDD) · Stand: Sep­tem­ber 2023


Häu­fi­ge Fra­gen von Ärzten

Ent­ste­hen für mich als Arzt Kosten?

Nein. Das Aus­fül­len der Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung ist eine ärzt­li­che Dienst­leis­tung, die nicht geson­dert abge­rech­net wird – und es ent­ste­hen kei­ner­lei Kos­ten aus Ihrem Praxisbudget.

Wel­che Qua­li­fi­ka­ti­on hat Nata­lia Lessmann?

Nata­lia Less­mann ist staat­lich aner­kann­te Diätassistentin und lang­jäh­rig erfah­re­ne Ernäh­rungs­the­ra­peu­tin. Die Aus­bil­dung zur Diätassistentin ist eine medi­zi­nisch-the­ra­peu­ti­sche Fach­aus­bil­dung (3 Jah­re), die expli­zit für die Arbeit mit Erkran­kun­gen qua­li­fi­ziert – im Unter­schied zu nicht-gere­gel­ten Ernährungsberater-Zertifikaten.

Wel­che Kran­ken­kas­sen erstat­ten die Kosten?

Die meis­ten gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen erstat­ten einen Teil der Kos­ten für Ernährungs­therapie, wenn eine ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung vor­liegt. Die genaue Höhe vari­iert je nach Kas­se (in der Regel 80–100 % der Kos­ten für aner­kann­te Maß­nah­men nach § 43 SGB V). Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen erstat­ten in der Regel voll­stän­dig über Heil­prak­ti­ker­rech­nung oder DRG.

Wie errei­che ich Sie für Rückfragen?

Tele­fo­nisch unter 0174 308 78 33 oder per E‑Mail an info@ernaehrungspraxis-lessmann.de. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit!